BÖRSENLISTING (IPO)

BÖRSENLISTING (IPO)


        VERMITTLUNG ZUR ZULASSUNG ZUM BÖRSENHANDEL AN DER DEUTSCHEN BÖRSE AG IM ENTRY STANDARD, GENERAL STANDARD, PRIME STANDARD

OPEN MARKET (Freiverkehr)

Sie möchten Ihr Unternehmen gerne an die Börse bringen !!! 

Wir beraten Sie gerne !!

Wir vermitteln Ihnen gerne die Zulassung, die Beratung, das Listing und das späteres Betreuer-Mandat als „Designated Sponsor“-für Ihre Aktien.
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GENERAL STANDARD

PRIME STANDARD

OPEN MARKET (Freiverkehr)


GENERAL STANDARD


Der "General Standard" zählt zu den EU-regulierten Segmenten und ist das Segment mit den gesetzlichen Mindestanforderungen des Regulierten Marktes.

Marktsegment

Geeignet ist der General Standard für Unternehmen, die nationale Investoren ansprechen und sich für ein kostengünstiges Listing entscheiden. Deutsche Emittenten werden automatisch im CDAX® aufgenommen.

"General Standard" - Zulassungsvoraussetzungen:

Zulassung der Wertpapiere zum Regulierten Markt
Die Aufnahme in den General Standard erfolgt automatisch mit der Zulassung der Wertpapiere zum Regulierten Markt.

"General Standard" - Zulassungsfolgepflichten:

Es gelten die Zulassungsfolgepflichten des Regulierten Marktes.
Ad-Hoc-Mitteilungen
Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards (IFRS/IAS oder US-GAAP)
Veröffentlichung eines Halbjahresfinanzberichts

Der "Prime Standard" zählt zu den EU-regulierten Segmenten und ist das Zulassungssegment für Unternehmen, die sich auch gegenüber internationalen Investoren positionieren wollen.

Marktsegment
 
Prime Standard Unternehmen müssen über das Maß des General Standard hinaus, der die gesetzlichen Mindestanforderungen des Regulierten Marktes stellt, hohe internationale Transparenzanforderungen erfüllen. Die Zulassung zum Prime Standard ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Auswahlindizes DAX®, MDAX®, TecDAX® und SDAX®.

"Prime Standard" - Zulassungsvoraussetzungen:

Zulassung zum Regulierten Markt
Die Zulassung zum Prime Standard erfolgt auf Antrag des Emittenten. Entscheidungsgremium ist die Geschäftsführung der FWB.
 
"Prime Standard" - Zulassungsfolgepflichten:

Quartalsfinanzberichterstattung in deutscher und englischer Sprache
Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders
Durchführung mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr
Ad-hoc-Mitteilungen auch in englischer Sprache
Zulassungsfolgepflichten des General Standard

PRIME STANDARD


Der "Prime Standard" zählt zu den EU-regulierten Segmenten und ist das Zulassungssegment für Unternehmen, die sich auch gegenüber internationalen Investoren positionieren wollen.

 Marktsegment
 
Prime Standard Unternehmen müssen über das Maß des General Standard hinaus, der die gesetzlichen Mindestanforderungen des Regulierten Marktes stellt, hohe internationale Transparenzanforderungen erfüllen. Die Zulassung zum Prime Standard ist eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Auswahlindizes DAX®, MDAX®, TecDAX® und SDAX®.

"Prime Standard" - Zulassungsvoraussetzungen:

Zulassung zum Regulierten Markt
Die Zulassung zum Prime Standard erfolgt auf Antrag des Emittenten. Entscheidungsgremium ist die Geschäftsführung der FWB.
 
"Prime Standard" - Zulassungsfolgepflichten:

Quartalsfinanzberichterstattung in deutscher und englischer Sprache
Veröffentlichung eines Unternehmenskalenders
Durchführung mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr
Ad-hoc-Mitteilungen auch in englischer Sprache
Zulassungsfolgepflichten des General Standard





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